Notfallmedizin

Das interdisziplinärere medizinische Teilgebiet Notfallmedizin beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle. Der Zuständigkeitsbereich beginnt mit der Akutversorgung eines Notfallpatienten im außerklinischen Bereich, vorort, in der Häuslichkeit, am Arbeitsplatz auf den Verkehrswegen oder im Gelände bzw. auf dem Wasser. Die Notfallmedizin ist in die gesamte Rettungskette integriert. Das Ziel ist, vereinfacht dargestellt: akute, drohende oder zu erwartende lebensbedrohliche Störungen zu erkennen, abzuwenden, zu restabiliseren oder verhindern.

Als Teilbereiche der Notfallmedizin gilt die „Rettungsmedizin“  (außerhalb geeigneter medizinischer Einrichtungen durchgeführte (prähospitale) Notfallmedizin). Sie unterscheidet sich weder fachlich noch inhaltlich von der Notfallmedizin in einem Krankenhaus oder Betrieb (Großbetrieb, Großbaustelle, Flughafen).  „Katastrophenmedizin“  wird die Notfallmedizin bei einem Großschadensfall oder einer Katastrophe bezeichnet, deren Besonderheit aufgrund einer Vielzahl betroffener Personen im situativen Missverhältnis zwischen Versorgungsbedarf und zur Verfügung stehender Versorgungsmöglichkeiten besteht, weshalb individualmedizinische Aspekte in den Hintergrund treten. Die Übergänge können fließend sein.

In Deutschland ist „Notfallmedizin“ eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung, in  der „die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen“ (Wortlaut der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer) vermittelt und von den Ärztekammern geprüft wird.  In Österreich und in der Schweiz gibt ebenso wie in den Ländern ohne notarztgestütztes Rettungssystem keine den deutschen ärztlichen Weiterbildungen vergleichbare ärztliche Zusatzweiterbildung. Auf dem nordamerikanischen  Kontinent und in den Ländern, die sich am US-amerikanischen System orientieren, ist der Facharzt „Emergency Physician“ in der Notaufnahme und in der Rettungsstelle tätig und verlässt notfallbedingt nur selten die Klinik.

In Deutschland wird mit der Bezeichnung „Leitender Notarzt“ zudem eine Fachkunde an Notärzte verliehen. Sie werden nach entsprechender Weiterbildung von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde für die Leitungsfunktion bei einem Versorgungsbedarf von mehreren Personen  gleichzeitig eingesetzt.


Geschichte der Notfallmedizin

(Auszug aus Wikipedia)

Wiederbelebung hatte noch im Mittelalter aus religiösen und rechtlichen Vorgaben heraus den Status eines Hexenwerks, da sie als Aufbäumen gegen Gottes Willen galt. Erst mit der Renaissance sollte sich das ändern. Andreas Vesalius gelang 1543 ein wegweisendes Experiment, in dem er die Bedeutung der Atemfunktion bewies: Mittels künstlicher Beatmung überlebte ein tracheotomiertes (Luftröhrenschnitt) und thorakotomiertes (Brustkorberöffnung) Schwein. Seine Zeitgenossen jedoch verspotteten ihn ob seiner Entdeckung. Ein erster Meilenstein in der Entstehung der Notfallmedizin war 1740 ein Erlass von Ludwig XV. über „Die Notwendigkeit und die Methoden der Wiederbelebung sowie die Zuständigkeit für die Wiederbelebung und die Ausstattung mit Rettungsgeräten“.[5]

Innerhalb kurzer Zeit entstanden daraufhin in fast allen europäischen Staaten Dekrete mit analoger Aussage.[6]

Die Royal Humane Society empfahl 1774 die Mund-zu-Mund- und eine Blasebalgbeatmung, da sie „vielen nütze und niemandem schade“.[5] 1788 forderte der englische Arzt Charles Kite († 1811) zusätzlich zur Beatmung eine Elektrostimulation des Herzens.[7] Der Mainzer Arzt Jacob Fidelis Ackermann erkannte 1804 die grundlegende Bedeutung des Sauerstoffs in der Notfallmedizin und folgerte, dass Sauerstoffmangel, gleich welcher Ursache, zum Tode führt. 1908 wurde in Frankfurt auf dem ersten Internationalen Kongress für das Rettungswesen die Notfallmedizin als eine Sonderwissenschaft bezeichnet, zu der eine entsprechende Ausbildung der Ärzte erforderlich sei.[5][8] 1947 berichteten Beck et al. erstmals über die erfolgreiche Defibrillation eines 14-jährigen Jungen.[5] In der zweiten Hälfte der 50er Jahre begann in Deutschland vielerorts der konkrete Aufbau eines notarztzentrierten Rettungssystems und 1970 stellte der ADAC in München deutschlandweit den ersten, mit Notarzt und Rettungssanitäter besetzten Rettungshubschrauber in Dienst.[9][5][8]


Kernkompetenzen der Notfallmedizin

Die Inhalte der ärztlichen Weiterbildung sind umfangreich. Zu ihnen gehören die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Rettungsdienstes. Hinzu kommen die Vorgehensweisen beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten einschließlich Sichtung (Katastrophenmedizin). Gegenstand sind auch psychiatrische Notfälle und geeignete Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie akuter Störungen der Vitalfunktionen. Hierzu steht dem Rettungsteam eine meist standardisierte Ausrüstung zur Verfügung.


Mein derzeitiger notfallmedizinischer Tätigkeitsbereich

umfasst die Einbindung in den bodengebundenen Rettungsdienst „Mecklenburgische Seenplatte“ und „Nordwest Mecklenburg“ über den DRK-Notärztlichen Dienst, im SANA Klinikum Wismar und aushilfsweise bei der Berufsfeuerwehr Schwerin. Darüber hinaus werde ich eingesetzt bei der Flugambulanz International (FAI), Nürnberg, für europäische und interkontinentale Rettungs- und Repatriierungsflüge.